Melde- und Takedown-Verfahren (DMCA / Notice-and-Takedown)
Richtlinie zur Meldung von Rechtsverletzungen (Melde- und Takedown-Verfahren (DMCA / Notice-and-Takedown))
Noirclub.vip
Version 1.0
Stand: Juli 2026
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§ 1 Zweck der Richtlinie
Diese Richtlinie beschreibt das Verfahren zur Meldung und Bearbeitung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte oder sonstiger Rechtsverletzungen auf Noirclub.vip.
Sie ergänzt die Nutzungsbedingungen, das Creator Agreement, das Member Agreement sowie die Community Guidelines.
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§ 2 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Inhalte und Funktionen, die über Noirclub.vip bereitgestellt werden, insbesondere:
* Bilder,
* Videos,
* Texte,
* Profilinformationen,
* Kommentare,
* Nachrichten, soweit eine Prüfung rechtlich zulässig ist,
* Shop-Angebote,
* sonstige nutzergenerierte Inhalte.
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§ 3 Meldung mutmaßlicher Rechtsverletzungen
Jede Person kann Inhalte melden, wenn sie der Auffassung ist, dass diese:
* Urheberrechte,
* Markenrechte,
* Persönlichkeitsrechte,
* Datenschutzrechte,
* sonstige Schutzrechte
* oder geltendes Recht
verletzen.
Meldungen sollen nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten:
* eine Beschreibung der beanstandeten Inhalte,
* den Link oder eine eindeutige Bezeichnung des Inhalts,
* eine Begründung der behaupteten Rechtsverletzung,
* Kontaktdaten für Rückfragen,
* soweit möglich Nachweise über die behauptete Berechtigung.
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§ 4 Prüfung eingehender Meldungen
Nach Eingang einer Meldung prüft Noirclub.vip diese nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Soweit erforderlich, können ergänzende Informationen oder Nachweise angefordert werden.
Offensichtlich unvollständige oder missbräuchliche Meldungen können zurückgewiesen werden.
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§ 5 Vorläufige Maßnahmen
Soweit dies nach den Umständen erforderlich erscheint, kann Noirclub.vip während der Prüfung insbesondere:
* Inhalte vorübergehend ausblenden,
* den Zugriff auf Inhalte einschränken,
* einzelne Funktionen deaktivieren,
* weitere angemessene Sicherungsmaßnahmen ergreifen.
Vorläufige Maßnahmen stellen grundsätzlich keine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Inhalts dar.
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§ 6 Stellungnahme des betroffenen Nutzers
Soweit rechtlich zulässig und nach den Umständen angemessen, kann dem betroffenen Nutzer Gelegenheit gegeben werden, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen oder geeignete Nachweise vorzulegen.
Noirclub.vip berücksichtigt eingehende Stellungnahmen bei der weiteren Prüfung, soweit dies im Einzelfall möglich und rechtlich zulässig ist.
§ 7 Entscheidungen nach Abschluss der Prüfung
1. Nach Abschluss der Prüfung einer Meldung entscheidet Noirclub.vip unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen sowie der geltenden gesetzlichen Vorschriften über das weitere Vorgehen.
2. Je nach Ergebnis der Prüfung können insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht kommen:
* keine weiteren Maßnahmen, wenn kein Verstoß festgestellt werden konnte,
* Entfernung oder Einschränkung des beanstandeten Inhalts,
* Aufforderung zur Änderung oder Ergänzung des Inhalts,
* vorübergehende Einschränkung einzelner Funktionen,
* Verwarnung des betroffenen Nutzers,
* vorübergehende oder dauerhafte Sperrung eines Nutzerkontos bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen.
3. Soweit rechtlich zulässig und angemessen, informiert Noirclub.vip den meldenden Nutzer sowie den betroffenen Nutzer über den Abschluss des Verfahrens und die wesentlichen Gründe der Entscheidung.
4. Entscheidungen werden unter Berücksichtigung der Schwere des möglichen Verstoßes, der vorgelegten Nachweise, der Interessen der Beteiligten sowie etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen getroffen.
5. Gesetzliche Rechte der Beteiligten, insbesondere gerichtliche oder behördliche Rechtsbehelfe, bleiben von der Entscheidung von Noirclub.vip unberührt.
6. Noirclub.vip dokumentiert den Ablauf des Prüfverfahrens und die getroffene Entscheidung, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Missbrauchsprävention oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
7. Diese Regelungen begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme oder ein bestimmtes Prüfergebnis. Entscheidungen erfolgen stets nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben.
§ 8 Wiederholte Rechtsverletzungen
1. Noirclub.vip verfolgt das Ziel, wiederholte Rechtsverletzungen auf der Plattform zu verhindern und angemessen auf entsprechende Verstöße zu reagieren.
2. Bei der Bewertung, ob ein wiederholter Verstoß vorliegt, können insbesondere berücksichtigt werden:
* Anzahl und Art früherer Verstöße,
* Schwere der jeweiligen Rechtsverletzungen,
* zeitlicher Zusammenhang der Verstöße,
* Verhalten des betroffenen Nutzers nach einer Verwarnung,
* erkennbare Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Klärung.
3. Je nach Art und Schwere der festgestellten Verstöße können insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht kommen:
* erneute Verwarnung,
* Entfernung einzelner Inhalte,
* Einschränkung bestimmter Funktionen,
* vorübergehende Aussetzung von Upload- oder Verkaufsfunktionen,
* vorübergehende Sperrung des Nutzerkontos,
* dauerhafte Beendigung des Nutzerkontos bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen.
4. Noirclub.vip berücksichtigt bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die gesetzlichen Vorgaben.
5. Gesetzliche Rechte der betroffenen Personen, Rechteinhaber sowie von Noirclub.vip bleiben von diesen Regelungen unberührt.
6. Maßnahmen aufgrund wiederholter Rechtsverletzungen können dokumentiert werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Missbrauchsprävention oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
§ 9 Missbräuchliche Meldungen
1. Das Meldesystem von Noirclub.vip dient ausschließlich der Meldung mutmaßlicher Rechtsverletzungen oder sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht oder die Plattformregelungen.
2. Meldungen sollen nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Nutzer werden gebeten, nur solche Meldungen einzureichen, für die tatsächliche Anhaltspunkte bestehen.
3. Als missbräuchlich können insbesondere Meldungen angesehen werden, die:
* bewusst falsche Angaben enthalten,
* offensichtlich unbegründet oder schikanös erfolgen,
* ausschließlich der Behinderung anderer Nutzer dienen,
* in großer Anzahl ohne nachvollziehbaren Anlass eingereicht werden,
* das Meldesystem zweckwidrig nutzen.
4. Ergibt die Prüfung, dass eine Meldung missbräuchlich erfolgt ist, kann Noirclub.vip angemessene Maßnahmen ergreifen. Hierzu können insbesondere gehören:
* Hinweis oder Verwarnung,
* zeitweise Einschränkung der Meldefunktion,
* vorübergehende Sperrung einzelner Funktionen,
* weitergehende Maßnahmen bei wiederholtem oder schwerwiegendem Missbrauch.
5. Die Bewertung einer Meldung als unbegründet führt für sich genommen nicht dazu, dass sie als missbräuchlich gilt. Eine Meldung wird nicht allein deshalb als missbräuchlich behandelt, weil sich der behauptete Verstoß im Ergebnis nicht bestätigt.
6. Noirclub.vip dokumentiert missbräuchliche Nutzungen des Meldesystems nur insoweit, wie dies zur Missbrauchsprävention, zur Wahrung berechtigter Interessen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
7. Gesetzliche Ansprüche oder Rechte der Beteiligten bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
§ 10 Kontaktstelle für Meldungen
1. Noirclub.vip stellt eine zentrale Kontaktstelle für Meldungen mutmaßlicher Rechtsverletzungen sowie sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht oder die Plattformregelungen zur Verfügung.
2. Meldungen können über die auf der Plattform veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten eingereicht werden. Hierzu gehören insbesondere:
* das bereitgestellte Meldeformular (sofern vorhanden),
* die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse,
* weitere ausdrücklich hierfür benannte Kontaktwege.
3. Für eine möglichst zügige Bearbeitung sollten Meldungen insbesondere folgende Informationen enthalten:
* Name und Kontaktdaten der meldenden Person,
* Beschreibung des beanstandeten Inhalts,
* Link oder eindeutige Identifizierung des Inhalts,
* Begründung der behaupteten Rechtsverletzung,
* gegebenenfalls Nachweise oder Unterlagen, die die Meldung unterstützen.
4. Noirclub.vip bestätigt den Eingang einer Meldung, soweit dies technisch möglich und nach den Umständen angemessen ist.
5. Meldungen werden nach Eingang geprüft und entsprechend den internen Verfahren sowie den geltenden gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Komplexität des Einzelfalls variieren.
6. Soweit rechtlich zulässig, werden die Beteiligten über den Abschluss des Prüfverfahrens oder über wesentliche Verfahrensschritte informiert.
7. Die Nutzung der Kontaktstelle begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme oder Entscheidung. Jede Meldung wird nach den Umständen des Einzelfalls und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften geprüft.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Diese Richtlinie ergänzt die Nutzungsbedingungen, das Creator Agreement, das Member Agreement, die Community Guidelines sowie die weiteren rechtlichen Dokumente von Noirclub.vip.
2. Noirclub.vip kann diese Richtlinie anpassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Anforderungen, technischer Weiterentwicklungen oder organisatorischer Änderungen erforderlich ist.
3. Über wesentliche Änderungen dieser Richtlinie werden Nutzer in geeigneter Weise informiert. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf Noirclub.vip abrufbar.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
5. Diese Richtlinie begründet keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Rechte oder Ansprüche gegenüber Noirclub.vip.
6. Für sämtliche Fragen zu dieser Richtlinie können Nutzer die im Impressum oder in den Datenschutzhinweisen veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten nutzen.
7. Diese Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung auf Noirclub.vip in Kraft und ersetzt frühere Fassungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.